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   BGH, 01.09.2010 - StbSt (R) 2/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,1436
BGH, 01.09.2010 - StbSt (R) 2/10 (https://dejure.org/2010,1436)
BGH, Entscheidung vom 01.09.2010 - StbSt (R) 2/10 (https://dejure.org/2010,1436)
BGH, Entscheidung vom 01. September 2010 - StbSt (R) 2/10 (https://dejure.org/2010,1436)
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Volltextveröffentlichungen (19)

  • lexetius.com
  • markenmagazin:recht

    § 57 Abs. 1, § 57a StBerG
    Zulässigkeit der Domain "steuerberater-suedniedersachsen.de”

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Die vom Steuerberater verwendete Internet-Domain in Form kombinierter Merkmale einer Gattung und einer Region stellt entgegen der Annahme der revisionsführenden Staatsanwaltschaft ... keine unerlaubte Werbung im Sinne von § 57 Abs. 1, § 57a StBerG dar.
    Keine Berufspflichtverletzung, wenn Steuerberater die Domain steuerberater-suedniedersachsen.de” verwendet

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 57 Abs 1 StBerG, § 57a StBerG
    Berufswidrige Werbung eines Steuerberaters: Verwendung einer durch Kombination des Gattungsbegriffs der Steuerberatung mit einem regional eingegrenzten Tätigkeitsgebiet gebildeten Internet-Domain

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 57 Abs 1 StBerG, § 57a StBerG
    Berufswidrige Werbung eines Steuerberaters: Verwendung einer durch Kombination des Gattungsbegriffs der Steuerberatung mit einem regional eingegrenzten Tätigkeitsgebiet gebildeten Internet-Domain

  • webshoprecht.de

    Zur Verwendung einer durch Kombination des Gattungsbegriffs der Steuerberatung mit einem regional eingegrenzten Tätigkeitsgebiet gebildeten Internet-Domain (steuerberater-suedniedersachsen.de)

  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Steuerberater-Werbung: Kein Verstoß durch Domainnamen "[Berufsbezeichnung + Region].de"

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit der Werbung eines Steuerberaters durch Verwendung einer Internet-Domain mit der Bezeichnung "www.steuerberatersuedniedersachsen.de" mit dem Steuerberatungsgesetz (StBerG)

  • rewis.io

    Berufswidrige Werbung eines Steuerberaters: Verwendung einer durch Kombination des Gattungsbegriffs der Steuerberatung mit einem regional eingegrenzten Tätigkeitsgebiet gebildeten Internet-Domain

  • rewis.io

    Berufswidrige Werbung eines Steuerberaters: Verwendung einer durch Kombination des Gattungsbegriffs der Steuerberatung mit einem regional eingegrenzten Tätigkeitsgebiet gebildeten Internet-Domain

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vereinbarkeit der Werbung eines Steuerberaters durch Verwendung einer Internet-Domain mit der Bezeichnung "www.steuerberatersuedniedersachsen.de" mit dem Steuerberatungsgesetz ( StBerG )

  • rechtsportal.de

    Vereinbarkeit der Werbung eines Steuerberaters durch Verwendung einer Internet-Domain mit der Bezeichnung "www.steuerberatersuedniedersachsen.de" mit dem Steuerberatungsgesetz ( StBerG )

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Steuerberater - Unerlaubte Werbung in Internet-Domain?

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Einrichtung der Domain ?www.steuerberater-suedniedersachsen.de? keine unerlaubte Werbung eines Steuerberaters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • internet-law.de (Kurzinformation)

    Domain "steuerberater-suedniedersachsen.de” nicht berufsrechtswidrig

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Verwendung der Domain steuerberater-suedniedersachsen.de durch einen Steuerberater zulässig

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    Domainrecht: Unerlaubte Werbung mit einer Domain

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Keine unlautere Werbung durch Domainnamen "steuerberater-suedniedersachsen.de"

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    "steuerberater-suedniedersachsen.de" ist nicht berufsrechtswidrig

  • sokolowski.org (Kurzinformation)

    Domain steuerberater-suedniedersachsen.de zulässig

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Berufsbezeichnung mit regionalem Zusatz als Internetdomain nicht irreführend

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Unerlaubte Werbung eines Steuerberaters im Internet

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Unerlaubte Werbung eines Steuerberaters im Internet

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 210
  • GRUR-RR 2011, 7
  • MMR 2010, 820
  • DB 2010, 2493
  • K&R 2010, 741
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 25.11.2002 - AnwZ (B) 41/02

    Presserecht.de

    Auszug aus BGH, 01.09.2010 - StbSt (R) 2/10
    Der aus dem Gattungsbegriff der Steuerberatung und einem regional eingegrenzten Tätigkeitsgebiet kombinierte Domainname kann bei dem - insoweit korrespondierend mit den Kriterien des allgemeinen Wettbewerbsrechts (vgl. BGHZ 153, 61, 65) - maßgeblichen durchschnittlich informierten und verständigen Verbraucher, der das fragliche Werbeverhalten mit einer der Situation angemessenen Aufmerksamkeit verfolgt (vgl. BGHZ 148, 1, 7; 153, 61, 66; BGH NJW 2003, 504, 505), nach der Lebenserfahrung nicht die Gefahr einer Irreführung bewirken.

    Das geltende und im Verkehr bekannte Prioritätsprinzip bei der Domainvergabe besagt nichts darüber, ob der Name zu Recht gewählt und vergeben wurde (vgl. BGHZ 153, 61, 67; OLG Hamm MMR 2009, 50).

    Eine solche Vorstellung eines Internetbenutzers wird nach der Kenntnisnahme eines Internetnutzers von der Homepage des Steuerberaters sofort und damit hinreichend korrigiert (vgl. BGHZ 153, 61, 68; BGH NJW 2003, 504, 505).

  • BGH, 25.11.2002 - AnwZ (B) 8/02

    Unterlassungsverfügungen des Vorstands der Rechtsanwaltskammer gegen

    Auszug aus BGH, 01.09.2010 - StbSt (R) 2/10
    b) Zwar dient die Einrichtung einer Internet-Domain durch einen Steuerberater regelmäßig dazu, Mandanten zu gewinnen, und stellt damit Werbung im weitesten Sinne gemäß §§ 8, 57a StBerG dar (vgl. BGH NJW 2003, 504; Gehre/Koslowski, Steuerberatungsgesetz 6. Aufl. § 57a Rdn. 9, 41).

    Der aus dem Gattungsbegriff der Steuerberatung und einem regional eingegrenzten Tätigkeitsgebiet kombinierte Domainname kann bei dem - insoweit korrespondierend mit den Kriterien des allgemeinen Wettbewerbsrechts (vgl. BGHZ 153, 61, 65) - maßgeblichen durchschnittlich informierten und verständigen Verbraucher, der das fragliche Werbeverhalten mit einer der Situation angemessenen Aufmerksamkeit verfolgt (vgl. BGHZ 148, 1, 7; 153, 61, 66; BGH NJW 2003, 504, 505), nach der Lebenserfahrung nicht die Gefahr einer Irreführung bewirken.

    Eine solche Vorstellung eines Internetbenutzers wird nach der Kenntnisnahme eines Internetnutzers von der Homepage des Steuerberaters sofort und damit hinreichend korrigiert (vgl. BGHZ 153, 61, 68; BGH NJW 2003, 504, 505).

  • BGH, 17.05.2001 - I ZR 216/99

    Mitwohnzentrale.de

    Auszug aus BGH, 01.09.2010 - StbSt (R) 2/10
    Der aus dem Gattungsbegriff der Steuerberatung und einem regional eingegrenzten Tätigkeitsgebiet kombinierte Domainname kann bei dem - insoweit korrespondierend mit den Kriterien des allgemeinen Wettbewerbsrechts (vgl. BGHZ 153, 61, 65) - maßgeblichen durchschnittlich informierten und verständigen Verbraucher, der das fragliche Werbeverhalten mit einer der Situation angemessenen Aufmerksamkeit verfolgt (vgl. BGHZ 148, 1, 7; 153, 61, 66; BGH NJW 2003, 504, 505), nach der Lebenserfahrung nicht die Gefahr einer Irreführung bewirken.
  • OLG Hamm, 19.06.2008 - 4 U 63/08

    Rechtsanwaltskanzlei-ortsname.de

    Auszug aus BGH, 01.09.2010 - StbSt (R) 2/10
    Das geltende und im Verkehr bekannte Prioritätsprinzip bei der Domainvergabe besagt nichts darüber, ob der Name zu Recht gewählt und vergeben wurde (vgl. BGHZ 153, 61, 67; OLG Hamm MMR 2009, 50).
  • OLG Celle, 17.11.2011 - 13 U 168/11

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung eine Anwaltskanzlei "Kanzlei Niedersachsen"

    (4) Dieser - neueren - Rechtsprechung ist bereits deswegen der Vorzug zu geben, weil sie im Einklang mit einer ebenfalls neueren Entscheidung des Bundesgerichtshofs steht (vgl. BGH, Urteil vom 01.09.2010, StbSt (R) 2/10 , zitiert nach juris).
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